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Berufsschule


 

 

Seediensttauglichkeit

 

Voraussetzung für eine Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker ist zunächst die Seediensttauglichkeit für den Decks- und Maschinenbetrieb. Sie umfasst ausreichende körperliche Eignung und vor allem ein den Berufsanforderungen genügendes Hör-, Seh-, Farbunterscheidungsvermögen. Das Zeugnis der Seediensttauglichkeit wird nach eingehender ärztlicher Untersuchung von einem Vertrauensarzt der See-Berufsgenossenschaft ausgestellt. Auflistung der Vertrauensärzte siehe Seite 11.

 

 

Berufsausbildungsvertrag


Die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker erfolgt auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrages zwischen dem ausbildenden Reeder und dem Auszubildenden. Der Ausbildungsvertrag muss inhaltlich mindestens dem Vertragsmuster entsprechen, das den Richtlinien beigefügt ist. Der Ausbildungsvertrag wird bei der Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS) zwecks Eintragung in ein Verzeichnis eingereicht.

 

Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung 

Zwecks Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker wenden Sie sich bitte direkt an die ausbildende Reedereien oder an die Berufsberatungsstellen.

Eine aktuelle Liste der ausbildenden Reedereien kann bei der Berufsbildungsstelle für Seeschiffahrt
angefordert werden.

Die BBS vermittelt keine Ausbildungsplätze!

Berufsberatung für seemännischen Nachwuchs bei der zentralen Heuerstelle Hamburg

Heuerstelle Hamburg
Fachvermittlung für Seeleute
Berufsberatung für Seeschifffahrt
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Frau Susann Marohl

Tel.: 040 2485-1319
Fax: 040 2485-1335
E-Mail: hamburg.heuerstelle@arbeitsagentur.de

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben um einen Ausbildungsplatz
  • Lebenslauf und zwei Passbilder
  • Seediensttauglichkeitszeugnis oder Voruntersuchungsbefund
  • Kopie der letzten Schul-, Berufsschul- und ggf. Arbeitszeugnisse
  • bei Minderjährigen: amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt
  • amtliches Führungszeugnis

 

weitere und detailiertere Informatinonen erhalten sie bei der

 Berusfbildungsstelle für Seeschiffahrt e.V.
 Breitenweg 57
 28195 Bremen
 Tel.: 0421/17367-0
 E.mail: info@berufsbildung-see.de
 Internet: www.Berufsbildung-See.de

Für den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker/in muss der Berufsschulunterricht in verblockter Form stattfinden. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und findet auf anerkannten Ausbildungsschiffen statt. Pro Ausbildungsjahr sind 10 Wochen Berufsschulunterricht vorgesehen. Die Auszubildenden wohnen im schuleigenen Internat. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Ausbildungsbetrieb. Die Aufnahme in die Schulzeitblöcke erfolgt jedes Jahr in der 3., 15., 31., und 43. Kalenderwoche. Die Ausbildung ist mit dem Bestehen der Abschlussprüfung am Ende des letzten Schulzeitblockes abgeschlossen.







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Published on: 03.01.2005 (19431 reads)

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